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Grundstücksneubewertung für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Ab Anfang des Jahres 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder Betriebsgebäude berechnet und erhoben. Die Durchführung der Bewertung erfolgt hierbei auf Grundlage einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese ist verpflichtend und muss im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 abgegeben werden.
Daher bitten wir Sie, diese Erklärung rechtzeitig zu erstellen und uns zu übermitteln, weswegen Sie bereits jetzt die dafür notwendigen Informationen sammeln und uns zur Verfügung stellen sollten. Um dies tun zu können, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengetragen.